Amtshandlungen

Hochzeit

Zunächst einmal herzlichen Glückwunsch!
Wir freuen uns mit Ihnen, dass Sie einen Partner gefunden haben, mit dem Sie Ihr Leben teilen wollen.

  • Sie können kirchlich erst dann heiraten, wenn Sie bereits offiziell verheiratet sind. Ohne standesamtliche Eheschließung ist keine kirchliche Trauung möglich.
    Zudem setzt die kirchliche Trauung voraus, dass zumindest ein Ehepartner zur evangelischen Kirche gehört.
     
  • Sie klären zunächst einmal für sich, wann Sie heiraten wollen und stimmen dann diesen Terminvorschlag mit uns ab.
    Das können Sie über das Gemeindebüro machen oder direkt mit einer der Pfarrerinnen absprechen.
    Wir klären für Sie ab, ob die gewünschte Kirche frei ist.
  • In unserer Gemeinde kann an zwei Orten der Traugottesdienst gefeiert werden, und zwar in der Stiftskirche in Fröndenberg und in der alten Dorfkirche zu Bausenhagen.
    Sie haben die freie Wahl.
     
  • Für die Vorbereitung des Traugottesdienstes führt der/die zuständige PfarrerIn mit Ihnen ein Gespräch im Vorfeld.
    Dort werden alle Feinheiten abgesprochen, Fragen geklärt und der Ablauf besprochen.
     
  • Für die musikalischen Begleitung stellen wir Ihnen unsere Kantorin oder einen unserer Kirchenmusiker.
    Musikalische Beiträge Ihrerseits können nach Rücksprache selbstverständlich in den Gottesdienstablauf eingebaut werden.